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Immobilienbewertung & Gutachten: Wann empfiehlt sich was?

Zwei Männer besprechen Ergebnisse auf einem Tablet

Grob gesagt haben die Immobilienbewertung und das Gutachten ein Ziel: Mit ihnen soll der Wert einer Immobilie ermittelt werden. Folglich werden beide dann genutzt, wenn eine Immobilie verkauft werden soll und stehen häufig am Beginn des Veräußerungsprozesses. Dennoch haben beide Varianten vor und Nachteile und eignen sich besser oder schlechter für bestimmte Situationen. Wir zeigen Ihnen, was die Unterschiede sind und wann sich welche Vorgehensweise empfiehlt.

Bei genauerer Betrachtung gilt es meist sogar zwischen drei Möglichkeiten zu unterscheiden:

  • eine Schnellbewertung über ein Online-Tool
  • eine fundierte Immobilienbewertung durch einen Makler
  • ein umfangreiches Gutachten vom zertifizierten Sachverständigen

In dieser Reihenfolge manifestiert sich auch die Komplexität: Die Schnellbewertung ist getreu ihres Namens zügig erledigt, funktioniert meist vollautomatisch und gibt einen ersten Überblick über den Immobilienwert. Wesentlich fundierter ist das Ergebnis, wenn der Makler selbst hinschaut und eine Bewertung nach einem festgelegten Bewertungsverfahren anfertigt. Noch detaillierter und komplexer ist das Gutachten, denn hierfür braucht es einen Sachverständigen, der die Immobilie im Detail prüft. Natürlich steigt hierbei der Aufwand und natürlich somit auch die Kosten.

Wann wird was genutzt?

Die Schnellbewertung über Tools sollten Eigentümer vor allem als ersten Orientierungswert verstehen. Sie bildet aber nicht zwangsläufig eine Grundlage für die Ansetzung eines marktgerechten Verkaufspreises – die Wertermittlung durch einen erfahrenen Makler hingegen schon.

Mit einer Immobilienbewertung erhalten Sie Informationen zum Wert der Immobilie. Anders als ein Gutachten vom Sachverständigen hält die klassische Wertermittlung allerdings nicht vor Gericht Bestand. Bei Rechts- oder Erbstreitigkeiten, Scheidungen und Co. trägt sie also nicht zur Lösung bei. Für die Preisfindung vor einem Immobilienverkauf ist sie jedoch völlig ausreichend. Ebenso für die eigene Einschätzung bezüglich des persönlichen Vermögens oder wenn eine Vermögensaufstellung für die Bank abgegeben werden muss.

Das Gutachten wird von Sachverständigen erstellt. Diese beleuchten jedes relevante Detail der Immobilie. Entsprechend erhalten Sie am Ende einen extrem verlässlichen und fundierten Immobilienwert. Solche Gutachten kommen, wie bereits erwähnt, beispielsweise bei rechtlichen Streitigkeiten zum Einsatz. Ebenso bei Zwangsversteigerungen oder wenn Erben die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer korrigieren lassen möchten, die das Finanzamt zuvor festsetzte.

Person sitzt am Laptop mit Unterlagen und Dokumenten

Wir beraten Sie gern

Sie sind sich unsicher welche Art der Bewertung für Sie die richtige ist? Als Ihr Makler in Freiburg und Umgebung beraten wir Sie gern, welche Möglichkeit für Ihre Immobilie und Situation die optimale Lösung darstellt. Sofern Sie sich für ein Gutachten entscheiden, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her – kommen Sie auf uns zu!