So ist die Maklerprovision geregelt: Ein Überblick

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt die Maklerprovision eine entscheidende Rolle. In Deutschland hat eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 für klare Verhältnisse bei der Zahlung und Verteilung der Maklerprovision gesorgt. Doch was genau ist geregelt und was bedeutet das für Sie als Eigentümer oder Käufer? Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick.
Einheitliche Regelung der Maklerprovision seit 2020
Ab dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine einheitliche Regelung für die Maklerprovision. Vor dieser Änderung war die Regelung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und führte häufig zu Unklarheiten. In einigen Bundesländern zahlte der Käufer die gesamte Provision, in anderen Bundesländern teilten sich Käufer und Verkäufer die Kosten.
Die neuen Regelungen im Überblick
Die neuen Regelungen zur Maklerprovision sind klar strukturiert und helfen, faire Bedingungen für beide Seiten zu schaffen. Hier die wichtigsten Punkte:
- Wirtschaftliche Teilung: Die Provision muss nun zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt werden, wenn beide Parteien den Maklervertrag unterzeichnen.
- Bestellerprinzip: In bestimmten Fällen, z. B. bei der Vermietung von Wohnraum, gilt nach wie vor das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt.
- Provisionsvereinbarung: Soll der Käufer die gesamte Provision tragen, muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart und vom Käufer bestätigt werden.
Optionen zur Zahlung und Verteilung der Maklercourtage
Hier sind Ihre Optionen für die Aufteilung der Maklerprovision:
- 50/50-Verteilung: Die Provision wird zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Gesamte Zahlung durch den Käufer: Diese Option muss vertraglich vereinbart und durch den Käufer schriftlich bestätigt werden.
- Gesamte Zahlung durch den Verkäufer: Wenn es vom Verkäufer angeboten/gewünscht bzw. im Voraus bereits zwischen Verkäufer und Makler vereinbart wird, kann dieser die gesamte Provision tragen.
Ausnahmen: Welche Immobilienarten und Transaktionen sind ausgeschlossen?
Nicht alle Arten von Immobilien und Transaktionen fallen unter die neue Regelung. Hier einige Ausnahmen:
- Vermietung von Wohnimmobilien: Hier greift weiterhin das Bestellerprinzip.
- Gewerbeimmobilien: Gewerbliche Immobilien sind von der neuen Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision ausgenommen.
- Courtagefreie Transaktionen: In einigen Fällen, wie z. B. bei bestimmten Neubauprojekten, können Immobilien ohne Maklergebühr angeboten werden.
Vorteile des neuen Systems für Käufer und Verkäufer
Die einheitliche Regelung bringt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer zahlreiche Vorteile. Sie sorgt nicht nur für mehr Transparenz und Fairness im Immobiliengeschäft, sondern erleichtert auch die Kostenplanung erheblich. Eigentümer können durch die geteilte Provision möglicherweise einen höheren Verkaufspreis erzielen, da Käufer nicht zusätzlich durch hohe Maklerkosten belastet werden. Auf der anderen Seite profitieren Käufer von einer klaren Kostenverteilung und wissen genau, welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen. Insgesamt fördert die Neuregelung das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und schafft damit eine bessere Grundlage für eine erfolgreiche Immobilientransaktion.
Klare Vereinbarungen treffen: Ihr Schutz vor Überraschungen
Es ist wichtig, dass alle Bedingungen für die Maklerprovision schriftlich festgehalten werden. Besprechen Sie daher alle Details genau mit Ihrem Makler und vergewissern Sie sich, was tatsächlich zu zahlen ist. Das schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor.
Wenn Sie eine ausführliche Beratung zu diesem Thema wünschen oder spezielle Fragen haben, steht Ihnen das Team von Florian Müller Immobilien gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir stehen Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.