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Steigende Nebenkosten & Mietpreise: Was Mieter jetzt beachten sollten

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Der Ukraine-Krieg und Putins Gaspolitik treiben die Energiekosten in Deutschland in die Höhe. Damit Sie als Mieter von Nebenkostenerhöhungen, hohen Strompreisen und Nachzahlungen finanziell nicht überrascht werden, finden Sie hier Infos zum Thema steigende Nebenkosten und Immobilienpreise.

Wie wirkt sich die Energiekrise durch den Ukraine-Krieg auf die Kosten für Mieter aus?

Die Kosten für Gas, Öl oder Strom steigen und die meisten Mieter fragen sich: Kann mein Vermieter die Nebenkosten jetzt beliebig erhöhen? Ja, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum die Höhe der Vorauszahlungen nicht ausreichten, um die Nebenkosten zu decken, darf der Vermieter die Abschlagszahlungen erhöhen. Auch wenn der Energielieferant seine Preise der aktuellen Situation anpasst, ist eine Erhöhung der Nebenkosten von Vermieterseite rechtlich möglich.

Welche Kostensteigerungen kommen jetzt auf Mieter zu?

Laut einer Auswertung von Mineko, einem Unternehmen, das Nebenkostenabrechnungen prüft, könnten sich 2022 die Nebenkosten verdoppeln, verglichen zu 2020/21. So wird prognostiziert, dass die Heizkosten inklusive Warmwasser von monatlich rund einem Euro auf etwa vier Euro pro Quadratmeter steigen werden. Auch die Strompreise verteuern sich nach der Mineko-Hochrechnung um ein Viertel. Mieter mit einem Indexmietvertrag müssen zudem damit rechnen, dass der Vermieter die Miete zur Anpassung an die Inflation erhöht.

Welche Kosten dürfen Vermieter an ihre Mieter weitergeben und welche nicht?

Vermieter sind berechtigt, konstant anfallende Kosten für ihre Mietimmobilie an ihre Mieter über die Betriebs- bzw. Nebenkosten weiterzugeben. Zu den sogenannten umlagefähigen Kosten gehören:

  • Heizkosten
  • Wasserkosten
  • Grundsteuerkosten
  • Versicherungskosten
  • Müllkosten
  • Kosten für Straßen- und Gebäudereinigung
  • Kosten für Hausstrom- und Beleuchtung
  • Kosten für den Aufzug

Nicht umlagefähig sind unter anderem Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Ausgaben für Verwaltung und Rücklagenbildung.

Eine Nebenkostenabrechnung mit Geldscheinen und Taschenrechner

Worauf sollten Mieter bezüglich der Mietpreise jetzt achten?

Seit Juli 2022 ist der qualifizierte Mietspiegel in Städten mit mehr als 50.000 Einwohner der Maßstab zur Festsetzung der örtlichen Mietpreise. Die dort verzeichneten Durchschnittsmieten bilden die Obergrenzen für Mieterhöhungen. Auch dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % erhöhen.

Wie entlastet die Bundesregierung Privathaushalte und Mieter?

Das dritte Entlastungspaket der Ampel-Koalition umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

Strompreisbremse

Privathaushalte sollen für den Basisverbrauch Strommengen zu vergünstigten Preisen beziehen.

Aussetzung der CO2-Umlage

Die Erhöhung des CO2-Preises wird auf das Jahr 2024 verschoben. Der CO2-Preis soll künftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

Wohngeld

Wohngeldempfänger erhalten 2022 einen einmaligen und 2023 einen dauerhaften Heizkostenzuschuss.

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