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EEG 2021 – ein Überblick über die Energieförderung für Photovoltaik

Photovoltaikanlage auf einem Dach

Zum Ende des Jahres 2020 beschloss der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 und aktualisiert damit zugleich das zentrale wirtschaftspolitische Steuerinstrument zum Ausbau von erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung schreibt mit der Novelle ein häufig kommuniziertes Ziel auch gesetzlich fest: das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2050. Bereits ab dem Jahr 2030 sollen 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Für den Privatverbraucher mit eigener Immobilie sind das vor allem Photovoltaik-Anlagen, die auf Dächern und in weitläufigen Grundstücken platziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden mit dem EEG 2021 Anreize für Modernisierungen und ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen.

Was ändert sich, wenn die Alt-Anlage nicht mehr gefördert wird?

Nicht länger geförderte Anlagen sollen von einer geförderten Einspeisevergütung profitieren. Generierter Strom aus der Photovoltaik-Anlage wird an Netzbetreiber verkauft und zum Marktwert abzüglich Verkaufsgebühren vergütet. Ebenso ist eine Umrüstung auf 100 % Eigenverbrauchsnutzung denkbar. Realistisch ist zum aktuellen Zeitpunkt mit einer Einspeisevergütung bei nicht geförderten Anlagen von etwa 3 bis 4,5 ct/kWh abzüglich Gebühren von 0,4 ct/kWh auszugehen.

Was ändert sich für Besitzer neuer Photovoltaikanlagen im Bestand oder als Neuanschaffung?

Bei Neuanlagen werden Ausbaupfade angehoben. Zudem gibt es nun für Dach- und Freiflächen- sowie Innovationsanlagen getrennte Ausschreibungen. Photovoltaik-Betreiber können zwischen 300 und 750 kWp Anlagen zwischen einer halbierten Prämie für den generierten Strom oder der Teilnahme an einer Ausschreibung wählen.

Für Neu- und Bestandsanlagen gilt, dass der Eigenstromverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist, wenn die Anlage die Zielmarke von 30 kWp nicht überschreitet. Der Ausfall der Marktprämie wird bei negativen Strompreisen weiter reduziert. Zuvor galt die Marke von sechs Stunden, nun nur noch vier Stunden. Anlagen mit mehr als 25 kWp müssen eine Fernsteuerbarkeit implementierten. Mieterstrom wird von der Gewerbesteuer befreit, Zuschläge werden erhöht.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage

Fördermöglichkeiten für neue Photovoltaik-Anlagen

Das Bundesland Baden-Württemberg startete eine Solaroffensive, die auch auf die Region Freiburg zutrifft. Ziel ist, Barrieren bei der Modernisierung abzubauen und regionale Netze zu stärken. Zum aktuellen Zeitpunkt existieren verschiedene Förderprogramme und -wettbewerbe, darunter solche für netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher und energieeffiziente Wärmenetze.

Bundesweit erhalten Photovoltaik-Betreiber die genannte Einspeisevergütung. Es ist davon auszugehen, dass die Vergütung für Anlagen, die nach Dezember 2021 in Betrieb genommen werden, weniger als 7 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Anlagen, die im September 2021 in Betrieb genommen wurden, erhalten eine Einspeisevergütung von 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Netzbetreiber vergüten eingespeisten Strom für mindestens 20 Jahre, der Betrag pro Kilowattstunde reduziert sich aber sukzessive.

Staatliche Banken wie die KfW bieten außerdem beantragbare Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur Photovoltaik-Modernisierung an.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben.