Erbengemeinschaft bei Immobilien: So gehen Sie vor
Wenn Sie und mehrere Angehörige gemeinsam eine Immobilie erben, sind verschiedene wichtige Schritte zu beachten. In einer Erbengemeinschaft können viele Fragen und Herausforderungen auftauchen, die eine professionelle und vertrauenswürdige Unterstützung erfordern. Im Folgenden erfahren Sie, was passiert, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Erbengemeinschaft: Der erste Schritt
Wenn Sie und Ihre Angehörigen eine Immobilie erben, bilden Sie automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Erben gemeinsam über die Immobilie verfügen müssen.
Die erste Empfehlung ist, sich zunächst einen Überblick über den Wert und den Zustand der geerbten Immobilie sowie über eventuelle Schulden zu verschaffen. Eine professionelle Wertermittlung, wie sie Florian Müller Immobilien anbietet, schafft hier Klarheit.
Optionen für Erbengemeinschaften
- Behalten und gemeinsam vermieten: Wenn alle Erben einverstanden sind, kann die Immobilie als Kapitalanlage genutzt und gemeinsam vermietet werden. Dies erfordert eine klare Vereinbarung zwischen den Erben über die Aufteilung der Mieteinnahmen und der Unterhaltskosten.
- Aufteilen und gemeinsam bewohnen: Eine weitere Möglichkeit ist die Aufteilung der Immobilie zur gemeinsamen Nutzung. Dies ist jedoch nur bei wenigen Immobilien sinnvoll oder praktikabel. Die Wohnungen müssen z. B. getrennte Eingänge haben oder ein Umbau muss möglich sein.
- Auszahlung und einer behält die Immobilie: Will ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann dies durch Auszahlung der anderen Erben geschehen. Der auszuzahlende Betrag richtet sich in der Regel nach dem Schätzwert der Immobilie. Diese Option erfordert eine sorgfältige Finanzplanung und eventuell eine Kreditaufnahme durch den übernehmenden Erben.
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses: Kann keine Einigung über die Nutzung und Verwaltung der Immobilie erzielt werden, bietet sich der Verkauf der Immobilie an. Der Erlös wird dann unter den Erben entsprechend ihrer Erbquoten aufgeteilt. Ein erfahrener Makler wie wir kann die Vermarktung und den Verkauf Ihres Erbes professionell begleiten und so einen optimalen Preis erzielen.
Besonderheiten für Erben außerhalb der Region
Erben, die nicht in der Region Freiburg oder Südbaden oder gar im Ausland wohnen, haben die Möglichkeit, die Verwaltung und den Verkauf der geerbten Immobilie über eine Vollmacht zu regeln. Florian Müller Immobilien unterstützt Sie dabei umfassend und übernimmt alle notwendigen Schritte vor Ort, so dass Sie sich auch aus der Ferne auf eine reibungslose Abwicklung verlassen können.
Lassen Sie sich beraten
Ob Sie eine Immobilie gemeinsam mit anderen Erben verwalten möchten, eine Auszahlung oder einen Verkauf bevorzugen – für jede Situation gibt es eine maßgeschneiderte Lösung. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz von Florian Müller Immobilien, um Ihre Erbschaftsimmobilie in Freiburg und der Region optimal zu verwerten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die optimale Entscheidung für Ihre Erbengemeinschaft zu treffen.