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Das Bestellerprinzip: Ein Überblick für Mietinteressenten und Vermieter

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Die Immobilienwirtschaft ist in den letzten Jahren immer wieder durch verschiedene Gesetzesänderungen in den Fokus gerückt. Eine der wichtigsten Änderungen ist das Bestellerprinzip, das 2015 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Regelung ist es, mehr Transparenz und Fairness in die Vermietung von Wohnraum zu bringen. Doch was genau ist das Bestellerprinzip und was bedeutet es für Vermieter und Mieter?

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip besagt, dass diejenige Partei die Maklerprovision zu zahlen hat, die den Makler beauftragt hat. Dies ist ein klarer Richtungswechsel, denn bis dato musste häufig der Mieter die Maklercourtage zahlen, auch wenn der Makler ursprünglich vom Vermieter beauftragt wurde. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Mieter unverhältnismäßig hohe Kosten tragen müssen, auf die sie keinen Einfluss haben.

Warum wurde das Bestellerprinzip eingeführt?

Die Einführung des Bestellerprinzips war eine Reaktion auf die in vielen Städten steigenden Mietpreise und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für Mietinteressenten. Vor der Gesetzesänderung war es gängige Praxis, dass Mieter, die bereits hohe Mietzahlungen leisten mussten, zusätzlich die Maklercourtage übernehmen mussten – oft ohne eine Wahlmöglichkeit. Mit dem Bestellerprinzip wollte der Gesetzgeber diese Ungerechtigkeit beheben und die Schaffung von Wohnraum finanziell erschwinglicher gestalten. Dies trägt dazu bei, dass die Wohnungssuche vor allem in Ballungsgebieten fairer und transparenter wird und verhindert, dass Mietinteressenten unnötig hohe Zusatzkosten tragen müssen.

Für welche Immobilienarten wird es angewendet und gibt es Ausnahmen?

Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen. Es bezieht sich auf Mietwohnungen und gilt nicht für Kauf- oder Gewerbeimmobilien. Das bedeutet: Sobald eine Wohnung vermietet werden soll und ein Makler eingeschaltet wird, muss der Vermieter – als Auftraggeber – die Provision tragen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen bzw. Sonderfälle, die zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel, wenn ein Mieter ausdrücklich einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung beauftragt. In diesem Fall trägt der suchende Mieter die Maklerkosten, da er der Auftraggeber ist.

Ihr Partner für Transparenz und Fairness im Mietmarkt

Das Bestellerprinzip hat den deutschen Mietmarkt nachhaltig verändert und sorgt für mehr Kostengerechtigkeit zwischen Mietern und Vermietern. Wenn Sie mehr über die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf Ihre individuelle Situation erfahren möchten oder professionelle Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir von Florian Müller Immobilien Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.